Im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung (GE) werden Schülerinnen und Schüler mit einem festgestellten Förderbedarf im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung unterrichtet.
Der Förderschwerpunkt ist grundsätzlich in folgende Klassenstufen gegliedert:
Unterstufe ( entspricht Klasse 1-4)
Mittelstufe (entspricht Klasse 5-7)
Hauptstufe (entspricht Klasse 8-10)
Abschlussstufe ( entspricht SEK II )
Am Ende des 12. Schulbesuchsjahres ist die Schulpflicht erfüllt, im Durchschnitt werden die Schülerinnen 13.-14. Jahre unterrichtet.
Im Schuljahr 2023/2024 wurden im Förderschwerpunkt GE 10 Klassen gebildet.